Doppelpreispolitik in Japan: Kompatibilität mit dem Deutsch-Japanischen Freundschaftsvertrag

Ich habe nie damit gerechnet, doch ich fange diesen Beitrag lieber mit diesem Hinweis an: Ich darf und werde keine Rechtsberatung geben. Weiterhin ist dieser Beitrag nur mein Wissen, mein Verständnis und meine Meinung zu dem Thema. Bitte sucht euch für eine Rechtsberatung einen Anwalt.

Vorworte

In Japan zeichnet sich eine neue Entwicklung im Tourismussektor ab: Ab Anfang Juli 2025 soll an zahlreichen touristischen Attraktionen und möglicherweise auch im öffentlichen Nahverkehr, eine Doppelpreispolitik eingeführt werden. Da es hier neben der schon oft üblichen verpflichtenden Bettensteuer/Kulturförderabgabe läuft, bin ich mir noch nicht sicher wie es laufen wird. Aber in einer ebenfalls freien Marktwirtschaft, gehe ich davon aus es wird damit auch anderen Einrichtungen ermöglicht diese Doppelpreismöglichkeit zu nutzen.

Begründung der Regierung

Diese Maßnahme, die von der japanischen Regierung angekündigt wurde, zielt darauf ab, den zunehmenden Overtourism zu bewältigen, Mittel für die Erhaltung des kulturellen Erbes zu generieren und die touristische Infrastruktur zu verbessern, insbesondere angesichts des jüngsten Anstiegs der Besucherzahlen, der durch den schwachen Yen begünstigt wird.

Was steht vielleicht im Weg?

Das japanische Kartellgesetz spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung unlauteren Wettbewerbsverhalten, einschließlich Preisdiskriminierung. Unangemessene Preisdiskriminierung, die auf der Region oder dem Kunden basiert, ist demnach scheinbar rechtswidrig. Gleichzeitig scheint es aber nicht anwendbar zu sein, da es primär auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen abzielt. Gleichzeitig ist der Begriff “unangemessen” aus meiner Sicht nicht genau definiert. Man könnte jedoch argumentieren, dass die Doppelpreispolitik ausländische Konsumenten unfair benachteiligt, insbesondere wenn die Attraktionen als wesentlich oder einzigartig angesehen werden. Mal schauen welche Entscheidungen hier noch getroffen werden.

Das Gesetz gegen unlautere Prämien und irreführende Darstellungen klingt für mich auch noch sehr passend zu dem Thema. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Verbraucher vor unfairen und irreführenden Darstellungen zu schützen, einschließlich der Preisgestaltung. Obwohl die Doppelpreispolitik an sich nicht explizit verboten ist, kann sie als unfaire Darstellung, insbesondere als “Vorteilsirreführung”, angesehen werden. Wenn der Preis, der Touristen berechnet wird, als Standardpreis positioniert wird und Einheimische einen echten Rabatt basierend auf ihrem Wohnsitz erhalten, könnte diese Darstellung weniger wahrscheinlich als irreführende Vorteilsdarstellung angesehen werden und damit auch kein Hinderungsgrund mehr sein… Mist.

Obwohl die Verfassung ein allgemeines Gleichheitsprinzip vorsieht, ist ihre direkte Anwendbarkeit auf die Doppelpreispolitik für Touristen aufgrund der Staatsangehörigkeit unsicher. Das Fehlen eines expliziten Schutzes vor Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit in der Verfassung ist ein wichtiger Punkt. Die Fokussierung von Artikel 14 auf “Rasse” erstreckt sich möglicherweise nicht automatisch auf die Staatsangehörigkeit in allen Interpretationen. Die Gerichtsfälle bezüglich der Dienstleistungsverweigerung aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit deuten, obwohl nicht direkt die Preisgestaltung betreffend, auf ein wachsendes rechtliches Bewusstsein für Diskriminierung von Ausländern in Japan hin.

Der Deutsch-Japanische Freundschaftsvertrag

Die Grundlage der offiziellen Beziehungen bildet der am 24. Januar 1861 zwischen Preußen und Japan unterzeichnete Vertrag über Freundschaft, Handel und Schifffahrt . Das deutsche Auswärtige Amt bestätigt den Vertrag von 1861 zwischen Preußen und Japan als Grundlage. Die deutsche Botschaft in Japan erwähnt das 160-jährige Jubiläum dieses Vertrages im Jahr 2021. Die deutsche Bundesregierung bezieht sich ebenfalls auf diesen Vertrag im Kontext von 160 Jahren Beziehungen. Das deutsche Auswärtige Amt betont die enge Partnerschaft, die auf gemeinsamen Werten wie Demokratie und freiem Handel basiert. Die gemeinsame Erklärung der deutschen Bundesregierung mit Japan im Jahr 2023 hebt gemeinsame Werte und das Engagement für freien und fairen Handel hervor. Da ich mir in Deutschland diese Doppelpreispolitik politisch nicht vorstellen kann, denke ich es dürfte auch nicht mit diesen gemeinsamen Verträgen und Anschauungen vereinbar sein.

Beide Länder sind außerdem auch Mitglieder der WTO, die ebenfalls die Nichtdiskriminierung durch MFN-Prinzipien fördert. Selbst wenn der historische Vertrag die aktuelle Doppelpreispolitik nicht explizit verbietet, könnten im Geist der heutigen Beziehungen und internationale Handelsnormen in Diskussionen oder diplomatischen Kanälen angeregt werden. Enthält der Deutsch-Japanische Freundschaftsvertrag eine breitere MFN-Klausel als die WTO, dann könnte die Erhebung höherer Preise für deutsche Touristen für Attraktionen als für japanische Einwohner als Verstoß gegen diese Klausel argumentiert werden. Entscheidend wäre die Auslegung von “Handel” und ob der Zugang zu Touristenattraktionen im Kontext des Vertrages unter diese Definition fällt.

Preistabelle

Wenn man sich mit den Preisen befasst, dann findet man so einige… Einige Preiserhöhungen im Bereich von vertretbar und einige wie Himeji mit 150% Aufpreis komplett übertrieben.

DO3EET

Ich bin Frank. Ein Informatiker und Funkamateur aus Deutschland. Außerdem reise ich gern nach Japan.


By Frank Tornack, 2025-03-28